Allgemeine Geschäftsbedinungen

1. Zustandekommen Vertrag
Der Vertrag kommt durch vollständige Einigung über den Vertragsinhalt in der in Ziff. 5 erwähnten Form zustande.
2. Mietpreis/Tarif/Leistungsumfang
Mietpreis/Tarif/Leistungsumfang sind auf der Internetseite der Vermieter in (www.thedriver.ch) publiziert. Abweichungen davon sind von den Parteien ausdrücklich und schriftlich zu vereinbaren.
3. Stornierung
Mieter und Vermieterin können jederzeit, ohne Angabe von Gründen, mit nachstehend aufgezählten Folgen, den Vertrag stornieren:
3.1. Bei Stornierung durch den Mieter werden folgende Kosten fällig: Storno allgemein: 20 % des Mietpreises Storno 14 bis 8 Tage vor Beginn der Fahrt: 50 % des Mietpreises Storno 7 Tage und weniger vor Beginn der Fahrt: 100 % des Mietpreises
3.2. Bei Stornierung durch die Vermieterin werden maximal bereits bezahlte Beträge zurückerstattet; ein Anspruch auf Schadenersatz besteht nicht.
3.3. Stornierungen sind nur in schriftlicher Form gültig.
4. Ersatzfahrzeug
Der Mieter hat grundsätzlich Anspruch auf das/die von ihm gemietete(n) Fahrzeug(e). Aus wichtigem Grund ist die Vermieterin je doch berechtigt, ein gleichwertiges Fahrzeug als Ersatz zur Verfügung zu stellen, oder ohne weitere Ersatzpflicht vom Vertrag zurückzutreten und bereits bezahlte Leistungen zurückzuerstatten.
5. Formvorschriften
Die Reservierung des gewünschten Fahrzeugtyps, die der Mieter tätigt, ist eine bindende Offerte. Der Vertrag
kommt durch Bestätigung/Annahme per E-Mail oder Post durch die Vermieter in an den Mieter zustande.
6. Nichtantritt der Fahrt durch Mieter
Sollte der Mieter die Leistungen der Vermieterin (vorbehältlich Ziff. 3 vorstehend) nicht beanspruchen, bleiben die Verpflichtungen des Mieters aus dieser Vereinbarung in vollem Umfang bestehen.
7. Zahlungsbedingungen
Sobald die Vermieterin den Vertragsabschluss gemäss Ziff. 5 bestätigt hat, ist der Mieter verpflichtet, eine Anzahlung von 50 % des Gesamtmiet betrages auf das angegebene Konto zu überweisen. Die Zahlung des restlichen Betrages hat bis spätestens 14 Tagen vor Antritt der Fahrt per Überweisung, oder in bar vor Antritt der Fahrt an den Chauffeur, zu erfolgen.
8. Verhalten der Fahrgäste
Den Anweisungen des Chauffeurs ist grundsätzlich Folge zu leisten.
8.1. Die gesetzlich vorgeschriebene Anzahl der zu beförderten Personen darf nicht überschritten werden. Der Chauffeur ist, aus Platz- oder Sicherheitsgründen, berechtigt, die zu befördernde Personenzahl weiter zu begrenzen.
8.2. Den Fahrgästen ist es untersagt während der Fahrt Türen zu öffnen, Gegenstände aus den Fenstern zu werfen oder sich in einer anderen Art ordnungswidrig zu verhalten.
8.3. Die Ausstattung der Fahrzeuge (Lederbezüge, Verkleidungen, Medientechnik, Beleuchtung usw.) ist pfleglich zu behandeln.
8.4. Das Rauchen ist im gesamten Fahrzeug untersagt.
8.5. Das Mitführen von Tieren ist nicht gestattet.
8.6. Der Chauffeur hat das Recht, bei Verstössen der Fahrgäste gegen vertragliche oder gesetzliche Bestimmungen, die Beförderung abzulehnen, resp. ersatzlos abzubrechen.
9. Haftung für Beschädigungen am gemieteten Fahrzeug
9.1. Für alle schuldhaft herbeigeführten Schäden in und an gemieteten Fahrzeugen haftet in vollem Umfang der Verursacher, subsidiär der Mieter, solidarisch.
9.2. Zusätzlich zu den Reparaturkosten hat der Verursacher, resp. der Mieter den allenfalls entstehenden Nutzungsausfall des Fahrzeuges in voller Höhe zu erstatten.